AGB & Vermietbedingungen

 

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter (Bikestore Handels Gmbh beziehungsweise der Bikestore-WN GmbH), im Folgenden Vermieter genannt.

 

1. Vertragsgegenstand

Der Mieter mietet den Verleihgegenstand für maximal so viele Personen, wie es zugelassen ist. Die zulässige Gesamtpersonenzahl ist abhängig vom jeweils gemieteten Boot samt Ausrüstungsgegenstände und ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Mietpreise schließen ein: Die Nutzung von Boot, die Nutzung von Ausstattung und Zubehör des Bootes

 

2. Ausstattung und Zubehör der Boote

Ausstattung und Zubehör sind abhängig vom jeweils gemieteten Boot und ergeben sich aus dem vor Ort zu erstellenden und beidseitig gegenzuzeichnenden Übergabeprotokoll.

 

3. Berechnung des Mietpreises

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird für den Zeitraum vom Tag und Uhrzeit der Übernahme bis zum Tag und Uhrzeit der Rückgabe berechnet. . Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt vor Ort vor Antritt der Fahrt. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

 

4. Vertragsabschluss und Kaution

Ein Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung seitens des Vermieters zustande. Der Mieter gibt mittels E-Mail Anfrage, per Telefon oder anderer Kontaktmethode ein Angebot ab. Die Buchung kann seitens des Mieters schriftlich vor Ort oder den oben genannten Methoden erfolgen, wobei der Mieter mit der Abgabe seines Angebotes auf Abschluss des Mietvertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters anerkennt. Nach der Annahme durch den Vermieter mit einer Buchungsbestätigung, welche auch konkludent durch den Beginn der Leistungserbringung erfolgen kann, ist der Mietvertrag zustande gekommen. Nach zustande kommen des Mietvertrages, spätestens jedoch vor Übernahme des gemieteten Bootes, muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 150 EUR bei dem Vermieter in Bar hinterlegen und dem Vermieter einen gültigen Personalausweis oder amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe der Gegenstände in ordnungsgemäßen und sauberem Zustand zurückerstattet. Bei Übernahme des Verleihgegenstandes vom Vermieter durch den Mieter wird zusammen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll gefertigt. Auch bei Rückgabe des Verleihgegenstandes durch den Mieter an den Vermieter wird zusammen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll gefertigt. Die Hinterlegung der Kaution wird auf dem Übernahmeprotokoll (Checkliste über Zustand der Mietgegenstände) vom Mieter und Vermieter bestätigt. Werden die Mietgegenstände ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung in Bar erstattet. Die Kaution dient zur Abdeckung von Schäden an Boot, Ausrüstungsgegenstände durch Diebstahl sowie Beschädigungen bei Eigen- oder Fremdverschulden und den damit verbundenen Kosten auf Seiten des Vermieters wie z.B. Fahrkosten, Telefon usw. Bei einem Schaden wird die Kaution in Höhe der voraussichtlichen Schadensbeseitigungskosten einbehalten. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Ist die festgestellte Schadensumme niedriger als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag dem Mieter, nach Abschluss der Schadensabwicklung erstattet.

 

5. Minderung des Mietpreises bei Mängeln Schäden am Boot und der Ausrüstung, die die Fahrtüchtigkeit des Bootes nicht und die Nutzung desselben nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Mietvertrag.

 

6. Übernahme/ Rückgabe

Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in die Nutzung des Verleihgegenstandes. Mieter und Vermieter prüfen den Verleihgegenstand gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese in einem Übergabeprotokoll. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem übersehen wurden. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut, erstellt ein Protokoll über die Rückgabe und ist berechtigt, alle nicht zuvor im Übergabeprotokoll dokumentierten Schäden gegenüber dem Mieter zu berechnen. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter auf Schadenereignisse während der Mietzeit und mögliche Schäden hinzuweisen. Verletzt der Mieter diese Pflicht, stellt dies eine wesentliche Vertragspflichtverletzung dar, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters begründen kann. Wird der Verleihgegenstand nicht pünktlich gereinigt zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Uhrzeiten für Übernahme und Rückgabe werden im Vertrag geregelt und sind bindend. Ist es für den Mieter erkennbar, dass er den Rückgabetermin nicht einhalten kann, so ist der Vermieter sofort zu informieren. Jede angefangene überzogene Stunde wird dann mit dem doppelten Mietpreis berechnet, um den Schaden für den entgangenen Gewinn für die Unmöglichkeit der Vermietung an einen evtl. Nachmieter auszugleichen. Dem Mieter ist ein gereinigter Verleihgegenstand zu übergeben, der Mieter hat es gereinigt zurückzugeben. Wird der Verleihgegenstand nicht gereinigt zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, bis zu 75,00 EUR der Kaution für die Reinigungskosten einzubehalten. Zur Reinigung des Verleihgegenstandes dürfen keine Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Mieter kann den Vermieter bei Vertragsabschluss mit der Reinigung des Verleihgegenstandes gegen eine Gebühr entsprechend der jeweils gültigen Preisliste beauftragen. Der Vermieter sorg für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung der Mietgegenstände (Transport der Kanus zum vereinbarten Treffpunkt). Für Personen und/oder Sachschäden, die den Teilnehmern oder Dritten durch unsachgemäßes Bedienen der Gegenstände entstehen, haftet der Vermieter ebensowenig wir für unvorhergesehene Ereignisse.

 

7. Nutzung

Der Mieter übernimmt und nutzt den Verleihgegenstand auf eigene Verantwortung. Der Verleihgegenstand, alle Zubehörteile und Extras sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Verleihgegenstand darf nur für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden (Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Wildwasserklassen hingewiesen). Der Mieter und seine Begleiter nutzen den Verleihgegenstand und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Der Mieter verpflichtet sich, Sicherheitsausrüstung mitzunehmen, Schwimmwesten zu tragen und bei jeder Fahrt ein betriebsbereites Handy mitzuführen. Der Mieter hat die Vorschriften der dem Fahrgebiet zuständigen Behörden zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen, sowie eventuellen Abweichungen zu erkundigen (insb. Sicherheitsausrüstungen; Befahrbarkeit, Abstandsregelungen, Naturschutzgebiete, Sperren, Schleusenzeiten, etc.). Für Folgen und Strafen aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften und Gesetzen haftet ausschließlich der Mieter. Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend informieren (z. B. über Untiefen, Strömungen, Winde und veränderte Wasserstände bei starken Winden, usw.) Der Mieter ist verpflichtet, vor jeder Ausfahrt Informationen über den Wetterverlauf einzuholen. Der Mieter kann diese Pflichten auf einen vom ihm zu beauftragenden und gegenüber dem Vermieter zu benennende Person übertragen. Dies befreit ihn gegenüber dem Vermieter jedoch nicht von der gesetzlichen und hier vertraglich vereinbarten Haftung.

 

8. Diebstahlsicherung

Werden Boote an Land abgestellt, sind sie dort gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Das Zubehör der Verleihgegenstände (Schwimmwesten, Leinen etc.) ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

 

9.Haftung

Der Mieter haftet für Schäden an dem Verleihgegenstand, Verlust desselben und Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Mieter einen Schaden oder Verlust verursachen und diesen zu vertreten haben, der die Weitervermietung des Verleihgegenstandes verhindert, kann der Vermieter die Mietausfallkosten vom Mieter ersetzt verlangen. Der Mieter verpflichtet sich den Verleihgegenstand mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 50,00 EUR, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Der Vermieter haftet keinesfalls für Personen oder Haftplichtschäden jeglicher Art, welche durch den Mieter verursacht werden Sollte der Mietgegenstand trotz sorgfältiger Vorbereitung des Vermieters mit einem Mangel behaftet sein, ist der Mieter verpflichtet, den Mangel dem Vermieter sofort anzuzeigen, damit auch in seinem Sinne der Mangel behoben werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es schuldhaft unterlassen wird, den Mangel anzuzeigen. Wird der Mietvorgang infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag, nach einer angemessenen Frist in der der Mangel beseitigt werden kann, kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir diese Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jegliche Ansprüche wegen Mängel enden mit dem Mietende. Alle Ansprüche sind an die folgende emailadresse zu richten: office@kanu-verleih-shop.at

 

10. Verhalten im Schadenfall

Der Mieter ist verpflichtet auftretende Schäden, Beschlagnahmungen, Diebstähle usw. unverzüglich dem Vermieter zu melden (Telefon, E-Mail). Der Mieter hat für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Im Schadensfall muss der Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens ermöglichen. Auch falls ein während der Mietzeit auftretender kleinerer Schaden die Weiterfahrt nicht behindert, muss der Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens unverzüglich ermöglichen, damit kein größerer Schaden entsteht. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei vom Mieter selbst verschuldeten technischen Problemen werden die Kosten der Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter seinen Genussverlust/Verlust von Freizeit nicht geltend machen. Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Die durch Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

11. Rücktritt durch Vermieter

Kann der Vermieter das Boot nicht zum Beginn des Mietzeitraums bereitstellen, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt.

 

12. Vorzeitige Beendigung (Abbruch)

Das Vermieten von Gegenständen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen, bzw. beendet werden. Ein Abbruch stellt in jedem Fall eine Leistungsänderung dar. Daraus entstehende Mehrkosten auf Grund höherer Gewalt (z. B. Hochwasser) trägt der Vermieter nicht. Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bzw. Verleihzeiten besteht nicht. Eine zeitliche Abstimmung der Rückgabe ist mit uns unter Berücksichtigung unserer freien Termine zu treffen. Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet. Generell gilt: je früher Sie uns einen vorzeitigen Abbruch mitteilen, je kürzer werden Ihre Wartezeiten, da wir Sie besser einplanen können. Auch Mehrkosten lassen sich ggf. dadurch vermeiden.

 

13. Reservierung

Eine Reservierung gilt generell ab dem Zeitpunkt der Bestätigungsmail durch den Vermieter Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. Wird der reservierte Mietgegenstand für eine Buchung für einen anderen Kunden benötigt und ist der Reservierende nicht unmittelbar erreichbar, so ist der Vermieter befugt die Reservierung aufzuheben.

 

14. Versicherungen des Vermieters

Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust besteht nicht. Im Vermietpreis sind keine Versicherungen enthalten.

 

15. Versicherungen des Kunden

Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust muß durch den Kunden abgedeckt werden. Vorsicht: Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Mietgegenstände oftmals ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflichtversicherung.

 

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht und sonstige Vereinbarungen

Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Ort der Überlassung des gemieteten Bootes.

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.

 

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.

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