AGB & Vermietbedingungen
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und
Vermieter (Bikestore Handels Gmbh beziehungsweise der Bikestore-WN GmbH), im
Folgenden Vermieter genannt.
1. Vertragsgegenstand
Der Mieter mietet den Verleihgegenstand für maximal so viele Personen, wie es
zugelassen ist. Die zulässige Gesamtpersonenzahl ist abhängig vom jeweils
gemieteten Boot samt Ausrüstungsgegenstände und ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Die Mietpreise schließen ein: Die Nutzung von Boot, die Nutzung von Ausstattung
und Zubehör des Bootes
2. Ausstattung und Zubehör der Boote
Ausstattung und Zubehör sind abhängig vom jeweils gemieteten Boot und ergeben
sich aus dem vor Ort zu erstellenden und beidseitig gegenzuzeichnenden
Übergabeprotokoll.
3. Berechnung des Mietpreises
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird für den
Zeitraum vom Tag und Uhrzeit der Übernahme bis zum Tag und Uhrzeit der Rückgabe
berechnet. . Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt vor Ort vor
Antritt der Fahrt. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der
volle vertragliche vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
4. Vertragsabschluss und Kaution
Ein Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung seitens des
Vermieters zustande. Der Mieter gibt mittels E-Mail Anfrage, per Telefon oder
anderer Kontaktmethode ein Angebot ab. Die Buchung kann seitens des Mieters
schriftlich vor Ort oder den oben genannten Methoden erfolgen, wobei der Mieter
mit der Abgabe seines Angebotes auf Abschluss des Mietvertrages die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vermieters anerkennt. Nach der Annahme durch den
Vermieter mit einer Buchungsbestätigung, welche auch konkludent durch den Beginn
der Leistungserbringung erfolgen kann, ist der Mietvertrag zustande gekommen.
Nach zustande kommen des Mietvertrages, spätestens jedoch vor Übernahme des
gemieteten Bootes, muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 150 EUR bei dem
Vermieter in Bar hinterlegen und dem Vermieter einen gültigen Personalausweis
oder amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Kaution wird bei Rückgabe der
Gegenstände in ordnungsgemäßen und sauberem Zustand zurückerstattet. Bei
Übernahme des Verleihgegenstandes vom Vermieter durch den Mieter wird zusammen
mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll gefertigt. Auch bei Rückgabe des
Verleihgegenstandes durch den Mieter an den Vermieter wird zusammen mit dem
Vermieter ein Übergabeprotokoll gefertigt. Die Hinterlegung der Kaution wird auf
dem Übernahmeprotokoll (Checkliste über Zustand der Mietgegenstände) vom Mieter
und Vermieter bestätigt. Werden die Mietgegenstände ordnungsgemäß und
unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution nach erfolgter
Mietvertragsendabrechnung in Bar erstattet. Die Kaution dient zur Abdeckung von
Schäden an Boot, Ausrüstungsgegenstände durch Diebstahl sowie Beschädigungen bei
Eigen- oder Fremdverschulden und den damit verbundenen Kosten auf Seiten des
Vermieters wie z.B. Fahrkosten, Telefon usw. Bei einem Schaden wird die Kaution
in Höhe der voraussichtlichen Schadensbeseitigungskosten einbehalten. Bei nicht
sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen
Schadensabwicklung einbehalten werden. Ist die festgestellte Schadensumme
niedriger als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag dem Mieter, nach
Abschluss der Schadensabwicklung erstattet.
5. Minderung des Mietpreises bei Mängeln Schäden am Boot und
der Ausrüstung, die die Fahrtüchtigkeit des Bootes nicht und die Nutzung
desselben nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zum
Rücktritt vom Mietvertrag.
6. Übernahme/ Rückgabe
Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in die Nutzung des
Verleihgegenstandes. Mieter und Vermieter prüfen den Verleihgegenstand gemeinsam
auf Schäden und dokumentieren diese in einem Übergabeprotokoll. Der Mieter
verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von
diesem übersehen wurden. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut,
erstellt ein Protokoll über die Rückgabe und ist berechtigt, alle nicht zuvor im
Übergabeprotokoll dokumentierten Schäden gegenüber dem Mieter zu berechnen. Der
Mieter ist verpflichtet den Vermieter auf Schadenereignisse während der Mietzeit
und mögliche Schäden hinzuweisen. Verletzt der Mieter diese Pflicht, stellt dies
eine wesentliche Vertragspflichtverletzung dar, welche unter den gesetzlichen
Voraussetzungen weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters begründen kann.
Wird der Verleihgegenstand nicht pünktlich gereinigt zurückgegeben, so haftet
der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.
Uhrzeiten für Übernahme und Rückgabe werden im Vertrag geregelt und sind
bindend. Ist es für den Mieter erkennbar, dass er den Rückgabetermin nicht
einhalten kann, so ist der Vermieter sofort zu informieren. Jede angefangene
überzogene Stunde wird dann mit dem doppelten Mietpreis berechnet, um den
Schaden für den entgangenen Gewinn für die Unmöglichkeit der Vermietung an einen
evtl. Nachmieter auszugleichen. Dem Mieter ist ein gereinigter Verleihgegenstand
zu übergeben, der Mieter hat es gereinigt zurückzugeben. Wird der
Verleihgegenstand nicht gereinigt zurückgegeben, so ist der Vermieter
berechtigt, bis zu 75,00 EUR der Kaution für die Reinigungskosten einzubehalten.
Zur Reinigung des Verleihgegenstandes dürfen keine Reinigungsmittel eingesetzt
werden. Der Mieter kann den Vermieter bei Vertragsabschluss mit der Reinigung
des Verleihgegenstandes gegen eine Gebühr entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste beauftragen. Der Vermieter sorg für den ordnungsgemäßen Zustand der
Mietgegenstände sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung der Mietgegenstände
(Transport der Kanus zum vereinbarten Treffpunkt). Für Personen und/oder
Sachschäden, die den Teilnehmern oder Dritten durch unsachgemäßes Bedienen der
Gegenstände entstehen, haftet der Vermieter ebensowenig wir für unvorhergesehene
Ereignisse.
7. Nutzung
Der Mieter übernimmt und nutzt den Verleihgegenstand auf eigene Verantwortung.
Der Verleihgegenstand, alle Zubehörteile und Extras sind mit größtmöglicher
Sorgfalt zu behandeln. Der Verleihgegenstand darf nur für den vorgesehenen
Einsatzzweck verwendet werden (Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der
Wildwasserklassen hingewiesen). Der Mieter und seine Begleiter nutzen den
Verleihgegenstand und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Der Mieter verpflichtet
sich, Sicherheitsausrüstung mitzunehmen, Schwimmwesten zu tragen und bei jeder
Fahrt ein betriebsbereites Handy mitzuführen. Der Mieter hat die Vorschriften
der dem Fahrgebiet zuständigen Behörden zu beachten. Er ist darüber hinaus
verpflichtet, sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen, sowie
eventuellen Abweichungen zu erkundigen (insb. Sicherheitsausrüstungen;
Befahrbarkeit, Abstandsregelungen, Naturschutzgebiete, Sperren, Schleusenzeiten,
etc.). Für Folgen und Strafen aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften und
Gesetzen haftet ausschließlich der Mieter. Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter
über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend informieren (z. B. über
Untiefen, Strömungen, Winde und veränderte Wasserstände bei starken Winden,
usw.) Der Mieter ist verpflichtet, vor jeder Ausfahrt Informationen über den
Wetterverlauf einzuholen. Der Mieter kann diese Pflichten auf einen vom ihm zu
beauftragenden und gegenüber dem Vermieter zu benennende Person übertragen. Dies
befreit ihn gegenüber dem Vermieter jedoch nicht von der gesetzlichen und hier
vertraglich vereinbarten Haftung.
8. Diebstahlsicherung
Werden Boote an Land abgestellt, sind sie dort gegen unbefugten Zugriff zu
sichern. Das Zubehör der Verleihgegenstände (Schwimmwesten, Leinen etc.) ist vor
unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
9.Haftung
Der Mieter haftet für Schäden an dem Verleihgegenstand, Verlust desselben und
Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Mieter
einen Schaden oder Verlust verursachen und diesen zu vertreten haben, der die
Weitervermietung des Verleihgegenstandes verhindert, kann der Vermieter die
Mietausfallkosten vom Mieter ersetzt verlangen. Der Mieter verpflichtet sich den
Verleihgegenstand mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Der Mieter haftet
unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Ordnungsvorschriften und sonstige
gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder
Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt
den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen
Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Als
Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von
Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der
Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den
Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine
Aufwandspauschale von 50,00 EUR, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem
Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Dem Vermieter
ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Der Vermieter
haftet keinesfalls für Personen oder Haftplichtschäden jeglicher Art, welche
durch den Mieter verursacht werden Sollte der Mietgegenstand trotz sorgfältiger
Vorbereitung des Vermieters mit einem Mangel behaftet sein, ist der Mieter
verpflichtet, den Mangel dem Vermieter sofort anzuzeigen, damit auch in seinem
Sinne der Mangel behoben werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es
schuldhaft unterlassen wird, den Mangel anzuzeigen. Wird der Mietvorgang infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag, nach
einer angemessenen Frist in der der Mangel beseitigt werden kann, kündigen. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn wir diese Frist verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu schaffen. Jegliche Ansprüche wegen Mängel enden mit dem Mietende.
Alle Ansprüche sind an die folgende emailadresse zu richten:
office@kanu-verleih-shop.at
10. Verhalten im Schadenfall
Der Mieter ist verpflichtet auftretende Schäden, Beschlagnahmungen, Diebstähle
usw. unverzüglich dem Vermieter zu melden (Telefon, E-Mail). Der Mieter hat für
die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Im Schadensfall muss der
Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens ermöglichen. Auch falls ein
während der Mietzeit auftretender kleinerer Schaden die Weiterfahrt nicht
behindert, muss der Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens unverzüglich
ermöglichen, damit kein größerer Schaden entsteht. Der Mieter ist nicht befugt
eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei vom
Mieter selbst verschuldeten technischen Problemen werden die Kosten der
Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter kann gegenüber dem
Vermieter seinen Genussverlust/Verlust von Freizeit nicht geltend machen.
Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich
anzuzeigen. Die durch Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
11. Rücktritt durch Vermieter
Kann der Vermieter das Boot nicht zum Beginn des Mietzeitraums bereitstellen, so
ist der Vermieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt.
12. Vorzeitige Beendigung (Abbruch)
Das Vermieten von Gegenständen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
abgebrochen, bzw. beendet werden. Ein Abbruch stellt in jedem Fall eine
Leistungsänderung dar. Daraus entstehende Mehrkosten auf Grund höherer Gewalt
(z. B. Hochwasser) trägt der Vermieter nicht. Eine Rückerstattung nicht in
Anspruch genommener Leistungen bzw. Verleihzeiten besteht nicht. Eine zeitliche
Abstimmung der Rückgabe ist mit uns unter Berücksichtigung unserer freien
Termine zu treffen. Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet. Generell gilt: je
früher Sie uns einen vorzeitigen Abbruch mitteilen, je kürzer werden Ihre
Wartezeiten, da wir Sie besser einplanen können. Auch Mehrkosten lassen sich
ggf. dadurch vermeiden.
13. Reservierung
Eine Reservierung gilt generell ab dem Zeitpunkt der Bestätigungsmail durch den
Vermieter Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. Wird der reservierte
Mietgegenstand für eine Buchung für einen anderen Kunden benötigt und ist der
Reservierende nicht unmittelbar erreichbar, so ist der Vermieter befugt die
Reservierung aufzuheben.
14. Versicherungen des Vermieters
Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust besteht nicht. Im
Vermietpreis sind keine Versicherungen enthalten.
15. Versicherungen des Kunden
Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust muß durch den Kunden
abgedeckt werden. Vorsicht: Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind
Mietgegenstände oftmals ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß von
Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflichtversicherung.
16. Erfüllungsort, anwendbares Recht und sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Ort der Überlassung des gemieteten
Bootes.
Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur,
soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des
gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird
(Günstigkeitsprinzip). Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns
bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie
nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder der EU haben oder der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die
Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrags
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben
keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.
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